07.02.2012 03:40
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 CDU Gemeindeverband Uedem
 



CDU-Anträge
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CDU-Fraktion
FDP-Fraktion         
Fraktion B`90/GRÜNE
 
 Uedem, den 17. Juli 2011
 
 
Antrag zur Sache zum Tagesordnungspunkt 4 der Ratssitzung am 18.07.2011
 
Haushalt;
Sparvorschläge der Arbeitsgruppe „Gemeindefinanzen“
 
Geschenke für Altersjubiläen
 
 
Beschlussvorschlag:
 
Der Gemeinderat beschließt,
anstatt des in der Verwaltungsvorlage Nr. 48/2011 dargestellten Vorschlages der Arbeitsgruppe „Gemeindefinanzen“,
den Altersjubilaren nur noch zum 80., 90., 100. Geburtstag und danach jährlich mit einer Glückwunschkarte und einem Geschenkgutschein in Höhe von 25 Euro sowie den weiblichen Jubilaren zusätzlich mit einen Blumenstrauß im Wert von 5 Euro zu gratulieren,
 
die bisherige Regelung hinsichtlich der zeitlichen Besuchstermine beizubehalten und zur Einsparung von gemeindlichen Haushaltsmitteln den Wert des Geschenkgutscheines um 10 Euro zu reduzieren, d.h. konkret,
den Altersjubilaren wie bisher zum 80., 85., 90. Geburtstag und danach jährlich mit einer Glückwunschkarte und einem Geschenkgutschein in Höhe von 15 Euro sowie den weiblichen Jubilaren zusätzlich mit einen Blumenstrauß im Wert von 5 Euro zu gratulieren.
 
 
Begründung:
Aufgrund des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das laufende Haushaltsjahr (GFG 2011) erhält die Gemeinde Uedem im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 rund 550.000 Euro weniger an Zuweisungen vom Land Nordrhein Westfalen. Die Schlüsselzuweisungen betragen nur noch 1,7 Mio. Euro. Im Haushaltsjahr 2008 wurden vom Land NRW noch 3,4 Mio. Euro ausgezahlt. Für das nächste Jahr ist mit einer weiteren Reduzierung der Finanzzuweisungen des Landes NRW zu rechnen.
 
Aufgrund der immer enger werdenden finanziellen Handlungsspielräume hat der Rat mit Beschluss vom 14.03.2011 eine Arbeitsgruppe „Gemeindfinanzen“ beauftragt, Vorschläge zu Einsparpotentialen zu erarbeiten. Die Sparvorschläge, die mit der Verwaltungsvorlage Nr. 48/2011 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wurden, umfassen auch die Aufwendungen für die Geburtstagsgeschenke der Altersjubilare. Die Repräsentationsaufwendungen für die 132 Seniorinnen und Senioren betragen nach der bisherigen Regelung im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 3.755 Euro. Hierfür erhalten die Altersjubilare zum 80., 85., 90. Geburtstag und danach jährlich einen Geschenkgutschein in Höhe von 25 Euro und die weiblichen Jubilare zuzüglich einen Blumenstrauß im Wert von 5 Euro. Die Arbeitsgruppe „Gemeindefinanzen“ schlägt vor, den Altersjubilaren nur noch zum 80., 90., 100. Geburtstag und danach jährlich zu gratulieren. Hierdurch lassen sich 2.020 Euro einsparen.
 
Über diesen Sparvorschlag wird in der Öffentlichkeit diskutiert. Aus den Gesprächen mit den Seniorinnen und Senioren haben die Fraktionen von CDU, FDP und B`90/GRÜNE erfahren, dass die Altersjubilare sich auf den Geburtstagsbesuch des hauptamtlichen Bürgermeisters bzw. der stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister sehr freuen, weshalb die bisherige Regelung der zeitlichen Besuchstermine (80., 85., 90. Geburtstag und danach jährlich) beibehalten werden soll. Auch haben die Vertreter der Fraktionen von CDU, FDP und B`90/GRÜNE in den Gesprächen erfahren, dass die Sparbemühungen der Gemeinde Uedem anerkannt werden. Den Fraktionsvertretern wurde der Leitspruch „Spare auf der Zeit, dann hast du in der Not!“ mit auf den Weg gegeben.
 
Daher schlagen die Fraktionen von CDU, FDP und B`90/GRÜNE gemeinsam in Abstimmung mit Bürgermeister Rainer Weber vor, die bisherige Regelung hinsichtlich der zeitlichen Besuchstermine beizubehalten, d.h. den Altersjubilaren zum 80., 85., 90. Geburtstag und danach jährlich zu gratulieren und zur Einsparung von gemeindlichen Haushaltsmitteln den Wert des Geschenkgutscheines um 10 Euro zu reduzieren.
 
Auch wenn die aktuelle gemeindliche Finanzsituation aufgrund deutlich erhöhter Gewerbesteuereinnahmen besser ist, als zu Beginn des Hauhaltsjahres 2011 prognostiziert, sollten aufgrund der ab dem nächsten Jahr zu erwartenden Mindereinnahmen bei den Finanzzuweisungen des Landes NRW die Sparbemühungen weiter fortgesetzt werden.
Durch den o.g. Beschlussvorschlag können 1.320 Euro an gemeindlichen Haushaltsmitteln jährlich ab dem Haushaltsjahr 2012 einspart werden.
 
 
  

Walter Kanders
CDU-Fraktionsvorsitzender
                             
Paul Verhaelen                             
FDP-Fraktionsvorsitzender            

Gabriele Höpfner
Vorsitzende                                                                                              B`90/GRÜNE


 
Die CDU Uedem stellte am 22. Juni 2011 folgenden Antrag:
 
Antrag auf
 
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden
 
 
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen auf den gemeindlichen Dächern
a)      der Zweifachturnhalle,
b)      der Einfachturnhalle und der Lehrschwimmhalle,
c)      der Hanns-Dieter-Hüsch-Schule/Gemeinschaftshauptschule mit einem Realschulzweig im Verbund (Verbundsschule)
d)     der Bürgerbegegnungsstätte Keppeln
statisch prüfen zu lassen, damit das Ergebnis und eine eventuelle Umsetzung in der nächsten Sitzungsphase im September/Oktober 2011 in den zuständigen Gremien beraten und entschieden werden kann.
Begründung:
Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat die Energiepolitik in den letzten Monaten eine grundlegende Änderung erfahren. Der Ausstieg aus der Kernkraft bis zum Jahre 2022 ist beschlossen und die konventionellen Energieträger sollen Schritt für Schritt durch erneuerbare Energien (Nutzung von Wind, Wasser, Sonne und Biomasse) ersetzt werden.
Die Gemeinde Uedem leistet seit dem Jahr 2008 einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Zum einen wurde inzwischen die gemeindliche Straßenbeleuchtung energetisch saniert und modernisiert. Darüber hinaus hat die Gemeinde für 22 gemeindliche Gebäude durch das Ingenieurbüro Pohlkamp aus Telgte Energiekonzepte erstellen lassen, die zusammen das Teilklimakonzept für Gebäude bilden. Dieses Konzept gibt Auskunft darüber, welches Energieeinsparpotenzial langfristig erreicht werden kann. In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt am 25.11.2010 sind die Ergebnisse der energetischen Untersuchungen der kommunalen Gebäude vorgestellt worden. Die Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen des Bürgerhauses Uedem ist vom Gemeinderat am 14.03.2011 beschlossen worden. Für die anderen 21 Gebäude wird zurzeit von der Verwaltung die Entwurfsplanung zur Umsetzung der vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen Maßnahmen einschließlich der zeitlichen Abfolge und der Finanzierung vorbereitet.
Im Rahmen der energetischen Untersuchungen sind laut Information der Verwaltung vom Ingenieurbüro auch die Möglichkeiten der Installation von Photovoltaikanlagen geprüft worden. Der Arbeitsauftrag umfasste jedoch nicht die Überprüfung der Tragfähigkeit des Daches und des Zustandes der Dacheindeckung.
Die CDU-Fraktion hat sich die kommunalen Gebäude hinsichtlich der Errichtung von Photovoltaikanlagen angesehen und die Dächer der Zweifachturnhalle, der Einfachturn- und Lehrschwimmhalle, der Hanns-Dieter-Hüsch-Verbundschule und der Bürgerbegegnungsstätte Keppeln für geeignet bewertet. Zur Bestimmung, ob die Installation von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern auch umsetzbar ist, muss noch eine statische Überprüfung der Dächer erfolgen, die hiermit beantragt wird. Nach Vorlage der Ergebnisse soll in der nächsten Sitzungsphase im September/Oktober 2011 in den zuständigen Gremien über eine Umsetzung beraten und entschieden werden, damit möglichst noch vor der nächsten Änderung der Einspeisevergütung die Errichtung von Photovoltaikanlagen realisiert werden kann. Ob eine Eigennutzung des erzeugten Stroms wirtschaftlicher als eine reine Einspeisung in das allgemeine Stromnetz ist, hängt von den derzeitigen Stromlieferungsverträgen der Gemeinde ab. Hierzu sollte ebenfalls ein Verwaltungsvorschlag vorgelegt werden. Sofern eine Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Begegnungsstätte Keppeln möglich ist, sollte die Umsetzung durch den Trägerverein der Bürgerbegegnungsstätte Keppeln e.V. erfolgen.
 
Die Gemeinde Uedem sollte bei der Umsetzung des Energiekonzeptes von Bund und Land NRW eine Vorbildfunktion einnehmen und ihre Möglichkeiten bei der Nutzung von Sonnenenergie ausschöpfen.

 



Die CDU-Ratsfraktion stellt am 07.11.2009 folgenden Antrag:

 

Antrag zum Bau eines Radweges auf der alten Bahnstrecke

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weber,

 

die CDU-Fraktion Uedem beantragt, dass der Bürgermeister mit den Nachbargemeinden Xanten, Sonsbeck und Goch Gespräche führt, ob im Rahmen des Landesprogramms „Radwege auf alten Bahnstrecken“ ein Radweg von Gennep bis nach Xanten errichtet werden kann. Über die Ergebnisse der Gespräche wird der Rat unterrichtet.

Die Gemeinde Uedem soll versuchen, den Bau des Radweges von der Bergstraße bis zur Reichswaldstraße zu realisieren. Wenn die Gesamtstrecke nicht möglich ist, sollte zumindest eine Teilstrecke von der Bergstraße bis zur Bohnenstraße errichtet werden. 

 

Begründung:

Die Landesregierung hat ein Förderprogramm Radwege auf alten Bahnstrecken auferlegt. Im letzten Jahr wurde begonnen den Radweg auf der alten Bahnstrecke Xanten-Kleve gefördert. In 2010 wird als weitere Teilstrecke Xanten-Marienbaum gebaut.

Voraussetzung für die Förderung ist zum einen die interkommunale Zusammenarbeit, d.h. mehrere Gemeinden arbeiten bei dem Projekt zusammen. Aus der Zeitung war zu entnehmen, dass die Stadt Xanten nunmehr die Teilstrecke der Boxteler Bahn bis nach Labbeck  erworben hat, so dass ein durchgehender Radweg bis nach Xanten möglich ist. Auf der Bahnstrecke Uedem-Goch ist bereits ein Radweg an der L 77 vorhanden. Die Verlängerung über Asperden und Hassum nach Gennep würde eine Anbindung nach Holland bedeuten und zu einer stärkeren Frequentierung führen. 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für den Bau eines 3 m breiten asphaltierten Radweges von der Bergstraße bis zur Reichswaldstraße werden die Kosten wie folgt ermittelt:

5 km x 3 m = 15.000 m² x 50 €/m²                                                  750.000 €

Nebenkosten (Ingenieur, Brückenbauten, Schilder)                           200.000 €

Gesamtkosten                                                                                  950.000 €

75% Zuschuss des Landes NRW                                                     737.500 €

Eigenleistung Gemeinde Uedem                                                        212.500 €

 

Die einmaligen Aufwendungen von 212.500 € müssen, wenn keine anderen Alternativen vorhanden sind, über Kredite finanziert werden. Bei einer Abschreibung über 50 Jahren müssen jährlich ca. 4.200 € finanziert werden. Hinzu kommt ein erhöhter Unterhalt für den Radweg.

 


Die CDU-Ratsfraktion stellt am 8. 11.2009 den folgenden Antrag.

Zuschuss für den Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weber,

die CDU-Fraktion Uedem beantragt, dass der Heimat- und Verschönerungsverein Keppeln als Organisationsteam „Unser Dorf hat Zukunft“ für den Bundeswettbewerb einen Zuschuss von 1.500 € erhält.

Begründung:
Die Ortschaft Keppeln hat sehr erfolgreich am Kreis- und Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft teilgenommen und wurde jeweils mit einer Goldmedaille ausgezeichnet. Sie sind für den Bundeswettbewerb 2010 qualifiziert. Die Erfolge führen sicherlich zu einer Verbesserung im Bereich Tourismus, da viele Touristen sich schöne Dörfer ansehen.
Für den anstehenden Bundeswettbewerb soll die Gemeinde Uedem einen Zuschuss zahlen, um die Aktivitäten für diese Teilnahme zu unterstützen. 

 
Die CDU-Ratsfraktion stellt am 07.11.2009 folgenden Antrag:

Antrag auf Verbesserung der Ausstattung von Bushaltestellen

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen,1.     eine Übersicht über alle öffentliche Haltestellen und deren Ausstattung zu erstellen,2.     die Verbesserung evtl. Erneuerung der Bushaltestellen anhand der neuen Förderrichtlinie zu prüfen und seitens der Verwaltung einen Vorschlag zu unterbreiten. 

Begründung:
Die Sicherheit insbesondere für Schulkinder ist seit jeher das Anliegen aller Parteien und der Verwaltung in Uedem. Am 10.12.2008 ist die neue Vorschrift zur Weiterleitung von Zuwendungen nach § 12 ÖPNVG NRW im Kooperationsraum A (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und Nahverkehr Niederrhein) – genannt Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR – in Kraft getreten. Danach erhalten die Gemeinden in der Regel einen Zuschuss von 85% aller Aufwendungen für die Haltestelleneinrichtungen (Ziff. 2.1.8) und für Sicherheitsmaßnahmen (Ziff. 2.1.11). Durch die neue Förderrichtlinie können die Bushaltestellen in Uedem eine bessere und eine sichere Ausstattung erhalten. Insbesondere auch die Ausleuchtung der Haltestellen ist im Außenbereich wünschenswert.  

Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr 2010 soll ein Ausgabeansatz von ca. 60.000 € und ein Einnahmeansatz von ca. 50.000 € für die Ausstattung von Bushaltestellen gebildet werden. Dies bedeutet die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 10.000 € einmalig in 2010. In den Folgejahren muss bei einer 10% Abschreibung auf Anschaffung und Zuschuss ein Betrag von jährlich 1.000 € finanziert werden. 

  

Die CDU-, FDP-, SPD- und die Ratsfraktion Die Grünen stellen am 5. November 2009 den folgenden Antrag
 
    
FDP-Fraktion 
SPD-Fraktion                                   
Fraktion B’90/DIE GRÜNEN 
  

 
Gemeinsamer Antrag
auf Mitwirkung bei der Planung zum Bau der B 67n
  
Beschlussvorschlag:
Da die Planung des Baus der Ortsumgehung L 5n seitens des Landes NRW gemäß der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW (IGVP) bis zum Jahre 2015 nicht weiter verfolgt wird und die Planung zum Bau der B 67n seitens des Bundes fortgeführt wird, liegt es im Interesse der Gemeinde Uedem, aktiv an der weiteren Planung der B67n mitzuwirken. Nur hierdurch können die Nachteile in Grenzen gehalten und ein größerer Nutzwert für unsere Gemeinde erzielt werden. Daher beschließt der Rat der Gemeinde Uedem,
a)    den Ratsbeschluss vom 18.12.2000 aufzuheben
b)    den Bürgermeister zu ermächtigen, aktiv an der Planung der B 67n mitzuwirken, um die Uedemer Interessen zu wahren und sich u. a einzusetzen für
-        den Bau der Knotenpunkte der B 67n (Auf- und Abfahrten) auf der Mühlenstraße, der Bergstraße/L77 und im Bereich Kervenheim/Querspange zur Autobahnauffahrt A 57
-        einen landschaftlich- und umweltverträglichen Straßenausbau sowie für eine möglichst geringe Belastung (u.a. Immissionen) der unmittelbar betroffenen Anwohner
-        einen Ausbau der B 67n soweit wie möglich in Tieflage („Tunnel-/Troglösung“)
-        eine gute Anbindung der landwirtschaftlichen Flächen zu den Höfen
-        eine fußläufige Verbindung über den Wirtschaftsweg vom Kleinbergsbäumchen in das Erholungsgebiet Uedemerfeld und die „Brüche“ und zur Hohen Mühle.
 
Begründung:
Mit Beschluss vom 18.12.2000 hat der Rat der Gemeinde Uedem bei vier Stimmenthaltungen sich im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens zur L 5n und B 67n für den Bau der Landstraße und zunächst gegen den Bau der Bundesstraße ausgesprochen.
 
Nach der integrierten Gesamtverkehrsplanung des Landes Nordrhein-Westfalen (IGVP) für den Regierungsbezirk Düsseldorf ist die westliche Ortsumgehung (OU) für Uedem (L 5n) von der Stufe 1 „dringliche Maßnahme“ als disponable Maßnahme abgestuft worden. Die gemeinsame Petition der Gemeindeverwaltung, der Fraktionen im Rat, der Bürgerinitiative LWU und der Interessengemeinschaft „Verkehr raus aus Uedem“ die OU Uedem nicht nur als disponable Maßnahme, sondern als dringliche Maßnahme einzustufen, hat im Landtag bei der Beschlussfassung des Gesetzes zur Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes keine Berücksichtigung gefunden.
Es wird hierzu auf die Mitteilung des Bürgermeisters in der Sitzung des Ratssitzung am 22.06.2006 (TOP 8) verwiesen.
Die Maßnahme „Planung und Bau der OU Uedem (L 5n)“ wird zurzeit seitens des Landes NRW nicht weiter verfolgt.
 
Dagegen schreiten die Planungen zum Bau der B 67n voran. Hierüber wurden die Fraktionsvorsitzenden und die Gremien laufend von Bürgermeister Rainer Weber unterrichtet, zuletzt mit seiner Mitteilung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.09.2009 (TOP 14).
Lt. Auskunft des Leiters des Landesbetriebes Straßen NRW, Herrn Hölters, sei die Linie der B 67n im Wesentlichen durch das in 2005 abgeschlossene Linienbestimmungsverfahren bestimmt worden. Im Dezember 2009 finde das abschließende Bund-Land-Gespräch statt, bei dem es u.a. um die Knotenpunkte (Anbindungen) gehe.
Auch Teile des Uedemer Rates wurden durch den Landesbetrieb Straßen NRW in Wesel über den Fortgang der Straßenbauplanung informiert. Danach sind noch alternative Planungen (wie z.B. ein Wegfall der Auf- und Abfahrtsmöglichkeit auf der Bergstraße/L77 oder ein Abschneiden der Verbindung über den Wirtschaftsweg Kleinbergsbäumchen nach Uedemerfeld) in der Diskussion, die nicht mit Uedemer Interessen vereinbar wären.
 
Die Gemeinde Uedem sollte ihre Vorstellungen in die Planungen zum Bau der B 67n einbringen. Die Uedemer Interessen sollten bei dem anstehenden Bund-Land-Gespräch vorliegen und in die Beratungen einfließen, bevor mit der Entwurfsplanung begonnen wird.
 
In einem zweiten Schritt soll durch verkehrslenkende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve die L 5 und L 362 vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr entlastet werden.
 
 
Für die CDU-Fraktion:                             Für die FDP-Fraktion
 
(Walter Kanders)                                   (Paul Verhaelen)
Fraktionsvorsitzender                              Fraktionsvorsitzender
 
 
Für die SPD-Fraktion:                              Für die Fraktion 
                                                          B’90/GRÜNE
 
(Jörg Lorenz)                                         (Gabi Höpfner)
Fraktionsvorsitzender                              Fraktionsvorsitzende
 
 




 
Antrag vom 02.06.2009
 
Antrag auf Prüfung der Nutzungsmöglichkeit eines Teils des Laurentius-Hauses (ehem. Krankenhaus) als Jugendheim
 
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, mit der Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus Uedem Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen, inwieweit ein Teilbereich des Laurentius-Hauses (ehem. Krankenhaus) sich für die Nutzung als Jugendheim eignet. Unter welchen Bedingungen und zu welchem Kaufpreis ein Teilgrundstück erworben werden kann - Kaufpreis bebaut oder Kaufpreis nach Abriss der aufstehenden Gebäudeteile zu welchen Kosten ein Jugendheim im Bestand gebaut und eingerichtet werden kann oder ein Neubau eines Jugendheimes nach Abriss der Gebäudeteile errichtet werden kann.
 
Die politischen Gremien sollen über das Prüfergebnis informiert werden.
 
Begründung:
Bei einem Treffen zwischen Vertretern der Uedemer Kirchen und der im Rat vertretenen Fraktionen am 28.04.2009 im Evgl. Gemeindehaus hat Pastor Theo Kröll von der Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus darüber informiert, dass für den seit 2007 geplanten Um- und Neubau des Laurentius-Hauses als Einrichtung mit stationärer Altenhilfe (Altenheim) in Form der Hausgemeinschaft und mit heimverbundenen barrierefreien Seniorenwohnungen/Betreutes Wohnen für Senioren noch Probleme zu lösen sind. Die CDU-Fraktion hat daraufhin beim Betreiber des Laurentius-Hauses, der Caritasgesellschaft gemeinnützige GmbH aus Geldern, um ein Informationsgespräch gebeten. Am 12.05.2009 teilte der Geschäftsführer des Caritasgesellschaft gGmbH, Herr Hermann Hengstermann, mit, dass mit dem Projekt „Laurentius-Haus“ erst begonnen werden könne, wenn für einen Teil des Gebäudes bzw. Grundstückes (Bereich des ehem. Uedemer Krankenhauses) ein Käufer gefunden worden sei.
 
Das zurzeit als Altenpflegeheim genutzte Gebäude soll durch einen Neubau auf der Westseite des Grundstückes ersetzt werden. Nach Fertigstellung des Neubaus soll der östliche Altbautrakt (Johanneshaus) zu barrierefreien Wohnungen (heimverbundenes betreutes Wohnen) umgebaut werden. Der Klosterbau bleibt erhalten. Es entsteht so an der Ostseite des Grundstücks ein ca. 5.000 m² großes Gelände, das einer neuen Nutzung zugeführt werden kann bzw. für die geplanten Investitionen verkauft werden soll.
 
Die Ortsbesichtigung ergab, dass ein großer Raumbestand im Bereich des ehem. Krankenhauses (etwa 1.050 m² vom Kellergeschoß bis zum Obergeschoß einschließlich des heutigen Speiseraumes des Laurentius-Hauses) nutzbar wäre, aber auch ein erheblicher Umbau- und Sanierungsbedarf, insbesondere auch aus energetischer Sicht, besteht. Es ist daher die Wirtschaftlichkeit einer Nutzung eines Teilgebäudes des Laurentius-Hauses nach Umbau für ein Jugendheim im Vergleich mit einem Neubau auf einem abgeräumten Grundstück zu untersuchen.
 
Durch einen Grundstücksankauf würden die Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus Uedem und der Betreiber des Laurentius-Hauses, die Caritasgesellschaft gemeinnützige GmbH aus Geldern, in die Lage versetzt, die bereits vor zwei Jahren vorgestellten Pläne für eine neue Einrichtung mit Altenpflegeheim und barrierefreien Seniorenwohnungen (heimverbundenes betreutes Wohnen) endgültig umzusetzen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
(Walter Kanders)
Fraktionsvorsitzender
 
 

Die CDU-Ratsfraktion stellte am 02. Juni folgenden Antrag:
 
Antrag auf Einrichtung eines „Historischen Rundwanderweges“ um den alten Uedemer Ortskern
 
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen,
ein Konzept für die Einrichtung eines „Historischen Rundwanderweges“ um den Ortskern Uedem zu erstellen und einen Finanzierungsvorschlag für die Aufstellung von 8-12 Informationstafeln vorzulegen. Im Bereich der ehemaligen Stadttore sollen – wenn Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können – bereits in 2009 in Erinnerung an die Verleihung der Stadtrechte in 1359 4 Informationstafeln aufgestellt werden.
 
Begründung:
Der Tourismus in Uedem hat sich in den letzten Jahren immer weiterentwickelt.
 
In Abstimmung mit der Gemeinde Uedem sind in den 90-er Jahren die NiederRheinroute und die Herrensitzroute angelegt worden. Heute profitiert unsere Gemeinde vom Radfahrtourismus, der immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auch für Wanderer ist die Gemeinde Uedem mit ihren vielen Wanderwegen in der waldreichen Umgebung, insbesondere im Uedemer Hochwald, ein lohnendes Ziel.
 
Das Bürgerprojekt „Erlebnisorientierter Landschaftsweg“ steht kurz vor der Fertigstellung, und wird den Radfahr- und Wandertourismus weiter beleben.
Im Zuge des Ausbaus der Straße „Dorf“ in Uedemerbruch wird eine Informationstafel zur Geschichte des Ortes aufgestellt. Die Inbetriebnahme des von der Verwaltung und vom Bürgermeister initiierten Reisewohnmobilstellplatzes an der Bergstraße erfolgt in der zweiten Jahreshälfte.
 
Als nächstes Projekt beantragt die CDU-Fraktion, einen „Historischen Rundwanderweg“ um den alten Uedemer Ortskern anzulegen. Solche Rundwanderwege gibt es bereits u.a. in Rees, Kempen.
 
An den Standorten der ehemaligen Stadttore sollen unterschiedliche Infotafeln zur Geschichte der „Stadt“ Uedem aufgestellt werden. Dabei könnten neben den Texten auch die historischen Ansichten aus dem 18. Jahrhundert abgebildet werden.
Für den „Historischen Rundwanderweg“ werden im Endausbau nach Ansicht der CDU-Fraktion zwischen 8 und 12 Informationstafeln benötigt. In einem ersten Schritt sollen noch in diesem Jahr an den ehemaligen 4 Stadttoren Informationstafeln in Erinnerung an die Verleihung der Stadtrechte in 1359 aufgestellt werden. Die Stadterhebung jährt sich in diesem Jahr zum 650. Mal. In der 20-jährigen „Franzosenzeit“ von 1794 bis 1814 verlor Uedem seine Stadtrechte, die nie wieder erneuert wurden.
 
Das Konzept soll in Zusammenarbeit von Gemeindearchiv/Kulturamt und dem Heimat- und Verkehrsverein Uedem e.V. erstellt werden.
 
Nach Fertigstellung des „Historischen Rundwanderweges“ sollen auch Stadtführungen durch den alten „historischen“ Ortskern angeboten werden.
 
Die Kosten für die Informationstafeln belaufen sich nach Schätzung der CDU-Fraktion auf etwa insgesamt 20.000 Euro und können eventuell durch Einsparungen beim Bau des Reisewohnmobilstellplatzes finanziert werden.
 
Durch diesen „Historischen Rundwanderweg“ sollen sich geschichtlich interessierte Gäste und Bürger über die alte „Stadt“ Uedem kundig machen können. Ein weiteres Ziel ist die Belebung der gastronomischen Einrichtungen und des Einzelhandels.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
(Walter Kanders)
Fraktionsvorsitzender
 

Antrag der CDU-Ratsfraktion zur Gründung einer Bürgerstiftung für Uedem
 
Die CDU-Ratsfraktion stellte am 25. März 2008 einen Antrag zur Gründung einer Bürgerstiftung für die Gemeinde Uedem.
 
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung einer Bürgerstiftung zu prüfen.
 
Der Antrag der CDU-Ratsfraktion öffnet sich in Kürze durch anklicken.

 

 

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